Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße gibt es bei WKW als Teil der E.ON-Gruppe eine Hotline sowie eine extern betriebene Webseite. Nicht nur WKW-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch unsere Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll an diese Hotline bzw. Webseite wenden.

Sie können telefonisch oder über die Webseite auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße anderer Art gegen den Verhaltenskodex hinweisen.

Die genannten Kanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft gedacht. Bitte wenden Sie sich hierfür an uns per Telefon, E-Mail oder Fax.

Whistleblowing Webseite

Weitere Informationen und Zugang zur Whistleblowing-Webseite der E.ON-Gruppe finden Sie hier:

Wir sind Teil des E.ON-Konzerns. In der E.ON Verfahrensordnung LkSG finden Sie die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Ethischen Grundsätzen verpflichtet

Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen des E.ON-Konzerns sind verpflichtet, im Zuge ihrer Tätigkeiten die in unserem Verhaltenskodex fixierten Regeln zu befolgen. Abgeleitet aus unseren zentralen Unternehmenswerten definiert der Kodex wesentliche Grundsätze und Regeln für rechtmäßiges sowie verantwortungsvolles Verhalten – insbesondere im Umgang mit Geschäftspartnern und Trägern öffentlicher Ämter. HIER geht’s zum Verhaltenskodex!

Menschenrechte

E.ONs Menschenrechtserklärung veröffentlicht – Anerkennung der Bedeutung der Menschenrechte bei WKW.
Wir verpflichten uns, die Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Wertschöpfungskette zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Die E.ON-Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte bringt zum Ausdruck, dass die Achtung der Menschenrechte ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist und die Grundlage für unser verantwortungsvolles Handeln bildet – jeden Tag und in jedem Bereich.

Die Menschenrechtserklärung von E.ON und weitere Informationen über unseren Ansatz zum Menschenrechtsmanagement finden Sie auf der Website zum Thema Menschenrechte.

Als Teil der E.ON-Gruppe stehen wir hinter dem Bericht und der Grundsatzerklärung und verpflichten uns zur Mitarbeit.

Wärmeversorgungs­gesellschaft

Königs Wusterhausen